Betriebliche Ersthelfer

"Ersthelfer im Betrieb kann nur sein, wer professionell in Erster Hilfe ausgebildet ist!"

Wie ist die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb? (§ 26, DGUV Vorschrift 1)

Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:

  • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
  • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten

 

Wie lange dauert die Aus- bzw. Fortbildung zum Betrieblichen Ersthelfer?

Der Grundkurs für betriebliche Ersthelfer beträgt 9 Unterrichteinheiten. Zur Aufrechterhaltung der Qualifizierung des Betrieblichen Ersthelfers muss alle zwei Jahre eine Fortbildung von 9 Unterrichtseinheiten besucht werden (9UE = 7,5h inkl. Pausenzeiten). Besuche von Grundkursen werden ebenfalls als Fortbildung anerkannt.

 

Kostet den Arbeitgeber die Aus- und Fortbildung seiner Betrieblichen Ersthelfer?

Nein☺️. In der Regel werden die Kosten durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen. Der Arbeitgeber zahlt lediglich die Entgeltfortzahlung, bzw. Fahrt- und Verpflegungsaufwände an seine Mitarbeiter. Nähere Informationen wie die Kostenübernahme der DGUV funktioniert erhältst du bei der Anmeldung.

 

Wie erfolgt die Anmeldung zu einem Lehrgang?

Als DGUV-anerkanntes Bildungszentrum finden bei uns regelmäßig öffentliche Termine für die Aus- und Fortbildung von Betrieblichen Ersthelfern statt. Sowohl Werktags als auch am Wochenende - such es dir aus. Ab 12 Personen bieten wir diesen Service auch als Inhouseseminar direkt in deinem Betrieb an. 

Alle Ersthelfer direkt an deinem Arbeitsplatz schulen? Kein Problem - Wir kommen gerne zu Euch.

Bereits ab 12 Teilnehmern bieten wir diesen Kurs als Inhouseschulung vor Ort im Betrieb oder Einrichtung an.

Bitte denke daran dein Kostenübernahmeformular bzw. den Gutschein (Unfallkasse) ausgefüllt am Kurstag mitzubringen, nur dann ist eine vollständige Kostenübernahme durch den Versicherungsträger deines Arbeitgebers möglich.

Wir sind anerkannte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften und Landesunfallkassen (Kennziffer: 8.0972),

gemäß DGUV Grundsatz 304-001 (BGG 948) und §68 FEV (Fahrerlaubnisverordnung).

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Alle Informationen für Arbeitgeber und Beauftragte auf einen Blick
Fragen und Antworten zum Thema Kursanmeldung und Kostenübernahme.
Informationen zu Erste Hilfe Kursen und
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